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EDTM 48° 3´ 14” N, 9° 22´ 22” ETop-NavigationImpressum

Aktuelles / Newsletter

Achtung, unsere Flugplatzbenutzungsordnung wurde aktualisiert, wir bitten um entsprechende Beachtung.
Die alte FBO von 2014 ist hiermit ungültig.

www.regio-airport-mengen.de/index.php

Newsletter DEC 2021

Newsletter NOV 2021

Bauarbeiten am Taxiway

Ab November werden Bauarbeiten am Abrollweg DAS zum Taxyway und auf dem Grundstück östlich des DAS Hangars (Universität Stuttgart) ausgeführt.

Wir bitten um Beachtung.

Die Geschäftsleitung



Anfluggebühren -- Bericht von AOPA Germany

12.10.2021

Die Einführung der Bagatellgebühren bei der Erhebung der Anfluggebühren ist mit etwas Verspätung erfolgt. Sie ist festgelegt in §9 Abs. 7 der neuen Flugsicherungsbeauftragungsverordnung (FSBV) und wird demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

(7) Die Flugsicherungsorganisation kann auf die Geltendmachung von Gebühren in geringer Höhe ganz oder teilweise verzichten.

Damit scheint die befürchtete Überbelastung der Flugplatznutzer, aber auch der daraus resultierende Umsatzeinbruch der Flugplätze abgewendet. Da für die Bagatellgebühren aber keine Grenze definiert ist, wird man abwarten müssen, wie sie in der Zukunft von jedem Flugplatz festgelegt wird.

Angesichts der Umsatzeinbrüche und der daraus resultierenden finanziellen Probleme der Flugsicherung ist aber auch davon auszugehen, dass man versuchen wird die Flugsicherungsgebühren anzuheben. Ob und wie dann auf  „Bagatellgebühren“ verzichtet wird, bleibt abzuwarten. Wir werden die Entwicklung beobachten und Sie über alle neuen Erkenntnisse informieren.

Mehr auf der HOMPage AOPA Germany

aopa.de/2021/08/11/anfluggebuehren-an-flugplaetzen-bagatellgebuehren-wurden-beschlossen/

Wichtige Information zur neuen Flugsicherungsgebühr

17.08.2021

Sehr geehrte Kundinnen, Sehr geehrte Kunden,
Sehr geehrte Geschäftspartnerinnen, Sehr geehrte Geschäftspartner,

in den letzten Tagen sind Ihnen möglicherweise Gerüchte über eine neue FS-Gebühr zu Ohren gekommen, die schon ab dem 1.9.2021  bundesweit auf allen Flugplätzen mit AFIS und ATC erhoben werden soll.

Grundlage dafür ist die Verordnung von Herrn Bundesverkehrsminister Scheuer vom 09.August 2021, siehe angefügtes Dokument.

Das Thema bedarf einer etwas ausführlicheren Erläuterung.

Worum geht es?

  • Bitte lesen Sie hier unbedingt weiter, es betrifft alle...
  • Verordnung FSAAKV A.Scheuer
  • Liste der ab 01 SEP 2021 betroffenen Plätze

AOPA Germany schreibt hierzu:

aopa.de/2021/08/11/verunsicherung-und-aerger-wegen-drohender-neuer-flugsicherungsgebuehren/

Das Fliegermagazin schreibt:

Ärger um künftige Anfluggebühren - fliegermagazin



 

Testplattform in EDTM

Wir freuen uns in EDTM und mit dem Flugplatz Lahr über den Zuschlag des Landes Baden Württemberg für die Errichtung einer Testplattform Elektroflug/Autonomes Fliegen. 

Gemeinsam mit der Universität Stuttgart und Abstimmung u.a. mit dem Regierungspräsidium werden derzeit Umsetzungskonzepte erarbeitet.

Es geht um Flugpläne, um Hallen, Büros, die gesamte Infrastruktur. 

Wir können erwarten, dass diese Testplattform  sobald diese aktiv ist, uns hier in EDTM für die Zukunft gut rüstet und auch Publikum anziehen wird. Positive Multiplikatoreneffekte sind ebenso zu erwarten.

Hintergrund der Testplattform ist, das Unternehmen, z.B. Logistikdienstleister die beabsichtigen in diese Materie einzusteigen, auf eine wissenschaftlich fundierte Basis zugreifen können.

Über Details werden wir sobald erarbeitet und vorliegend berichten. 

Sicher ist auf jeden Fall schon jetzt, das unser gewohnter Flugbetrieb keinerlei Einschränkungen erfahren wird.

 


An alle Piloten:

Bitte achten Sie bei An- und Abflügen strikt auf die Einhaltung der festgelegten und vorgeschriebenen Platzrunden.


 


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Flugplatzdaten

Die aktuelle Flugplatzbenutzungsordnung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

  • Frequenz 135,180 (8,33 KHz)
  • Rufzeichen MENGEN INFORMATION
  • Start-/Landebahn
    - 07/25 - 1 566 x 30 m Asphalt mit Nacht- und Anflugbefeuerung
    - Grasbahn 700 x 30 m
  • Zugelassen für:
    - Flugzeuge bis 5.700 kg (PPR bis 14 to.)
    - Hubschrauber bis 6.000 kg
    - Motorsegler
    - Segelflugzeuge
    - Ultraleichtflugzeuge
     
  • Zoll-/Passabfertigung
    für nichtgewerblichen und gewerblichen Gelegenheitsverkehr
     
  • Öffnungszeiten:
    Täglich 9:00 bis SS + 30
    5:30 bis 9:00 oder 20:00 bis 22:00 Uhr auf Anfrage / OR
     
  • Flugkraftstoffe:
    AVGAS 100LL, JET A1, Super Plus
    Öle: 80, 100, D80, D100, 15W40
     
  • Abstellplätze für Flugzeuge
     
  • Taxi- / Mietwagenservice auf Anfrage Tower
     
  • Gesamtfläche ca. 70 ha
     
  • Direkter Anschluss an die B 32 / B 311
     
  • Bundesbahnstrecke Freiburg-Ulm bzw. Stuttgart/Tübingen-Aulendorf
     
  • Großzügig angelegte PKW-Abstellplätze
     
  • Verschiedene Gebäude für Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungen, Feiern usw. nutzbar
     
  • Eigenes Flugplatzrestaurant La Spina mit großer Terrasse, angenehme Gastlichkeit
     
  • Hotel garni
    Hotel "Zum Fliegerwirt"
     
  • Hotels in den Städten und Gemeinden der näheren Umgebung
     
  • Entfernungen (ca.-Angaben):
    - Mengen 4 km
    - Bad Saulgau 12 km
    - Sigmaringen 20 km
    - Ravensburg 40 km
    - Bodensee 50 km
    - Ulm 70 km
    - Stuttgart 100 km
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Das Bild zeigt unsere zertifizierte Wetterstation.

Die Wetterdaten werden hier auf der Webseite alle 60 Sek aktualisiert.
Um die Aktualisierung sichtbar zu machen, müssen Sie die Seite ebenfalls aktualisieren.



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Flugplatz Mengen-Hohentengen GmbH | info@remove-this.regio-airport-mengen.de

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