Koordinierungsgebühren für IFR An- und Abflüge
Sehr geehrte Gäste und Nutzer unseres Regio-Airports Mengen-Hohentengen.
Durch die Einführung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung werden Anfluggebühren für Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR), gem. §1 Absatz 3 Satz 3, nur fällig, wenn der Flug mit einer Landung abgeschlossen wird.
Durch diese Verordnung wurde die interne “IFR-Gebühr” des Regio-Airports Mengen-Hohentengen ersetzt.
Allerdings bleibt die interne “IFR-Gebühr” für An-und Abflüge nach Instrumentenflugregeln, die nicht durch die o.a. Verordnung erfasst sind und mit einer Landung abgeschlossen werden, sondern nur durch einen Überflug in ein weiteres Verfahren führen, gem. unserer Gebührenordnung vom 01.04.2021 Teil I Nummer 6.5, weiterhin bestehen.
Wir bitten Sie dies zu beachten und danken für Ihr Verständnis.
Ihr Regio-Airport Team